Spielplatzgerätenorm DIN 1176
Der Spielplatzeigentümer bzw. Spielplatzbetreiber ist für die Verkehrssicherungspflicht seiner Spielplätze selbst verantwortlich. In der DIN EN 1176 sind die Prüfintervalle und Prüfarten festgelegt. Diese sind, die Sichtkontrolle (i.d.R. wöchentlich), die operative Inspektion (i.d.R. alle 3 Monate) und die jährliche Hauptinspektion. Die Inhalte jeder einzelnen Prüfungsart sind in der DIN EN 1176 beschrieben.
Sicheres und sorgenfreies Spielen ist oberstes Gebot auf Spielplätzen und sollte nicht in Frage gestellt werden. Um das zu gewährleisten sind regelmäßige Kontrollen, Prüf- und Wartungsarbeiten unabdingbar. Qualifizierte Spielplatzprüfer (QSP) übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe und sorgen dafür, dass Spielgeräte sicher sind, Unfälle vermieden und Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
Die FLL und der Bundesverband der Spielplatzgeräte und Freizeitanlagen Hersteller e.V. (BSFH) bieten über ihre kooperierenden Ausbildungsinstitute eine bundesweit einheitliche Ausbildung und Prüfung mit dem Abschluss FLL/BSFH-zertifizierten Qualifizierten Spielplatzprüfer (QSP) nach DIN 79161-1 und -2 an.
Um rechtssicher zu prüfen, sollte ein FLL/BSFH-zertifizierten Qualifizierten Spielplatzprüfer (QSP)
nach DIN 79161-1 und -2 die jährliche Hauptinspektion durchführen.
Alle FLL/BSFH-zertifizierten Qualifizierten Spielplatzprüfer (QSP) in Deutschland werden auf der Seite des FLL geführt:
Herr Frank Full hat die Registriernummer "QSP-KS-00070"
Die Geräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 ist in Deutschland Pflicht. Sie gehört daher bereits als fester Bestandteil zum Sicherheitskonzept vieler Unternehmen. Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die für den Einsatz an unterschiedlichen Orten vorgesehen sind. Sie besitzen daher einen Stecker, sind nicht festmontiert und wiegen weniger als 23 kg. Diese Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden.
Laut § 2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist in Deutschland vorgeschrieben, um die Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Ein brüchiges Kabel oder eine fehlende Schutzabdeckung können zu Stromschlägen oder Verletzungen führen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Geräte, mit denen seine Beschäftigten arbeiten, sicher sind. Um dies zu gewährleisten, sind wiederkehrende Geräteprüfungen nach VDE-Vorschrift erforderlich.
Verteilungen, RCD, Steckdosen, Leuchten und Co. – ortsfeste elektrische Anlagen kommen in Unternehmen in vielfältigen Ausführungen zum Einsatz. Damit hiervon keine Gefahr für Leib und Leben der Mitarbeiter, Kunden oder Besucher ausgeht, müssen sämtliche vorhandenen Anlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und eine einwandfreie Funktion geprüft werden. Diese Arbeitsschutzmaßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und darf ausschließlich von zur Prüfung befähigtem Personal durchgeführt werden. Gleichzeitig erfüllen Sie Ihre Pflicht. Denn die Prüfung ortsfester Anlagen ist eine
DGUV Vorschrift und in der VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 geregelt. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihrer Pflicht nachkommen und Ihre Arbeitsplätze sicher sind –
mit entsprechend ausgebildeten Technikern und modernster Mess-Technik.
Sportgeräte und Sportstätten müssen durch eine befähigte Person regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, geprüft werden.
Wir bieten diese Prüfung inklusive der notwendigen Dokumentation an und kümmern uns für Sie um die Einhaltung der dort
vorgeschriebenen Prüffristen. Geschieht ein Unfall an einem ungeprüften Sportgerät, könnten unangenehme Regressansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Wir prüfen Ihre Sportgeräte, Sporthallen, Sportplätze bzw. Sportstätten nach den aktuellen Regeln der Technik. Wir berücksichtigen dabei nicht nur die DGUV Information 202-044 (ehemals GUV-SI 8044), sondern auch die jeweiligen Vorschriften, Normen, geltenden Richtlinien.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Information 202-044 müssen Sportstätten und Sportgeräte regelmäßig geprüft werden.
Wir überprüfen Ihre Regalanlagen und Hochregallager.
Bundesweit führen wir Inspektionen nach den Vorschriften der DGUV Regel 108-007.
Die BetrSichV, DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und DIN EN 15635 verpflichten den Arbeitgeber zur Inspektion seiner Regalanlagen spätestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person.
Die DIN EN 15635 legt dabei Art und Ablauf der Kontrollen fest und definiert Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.