Auf der sicheren Seite sind Sie als Bauherr oder Bauherrin, wenn Sie für die Baustellenbetreuung einen zuverlässigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragen! Was steckt hinter der Abkürzung SiGeKo? SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Vergessen Sie bitte nicht: Auf einer Baustelle gibt es viele Beteiligte zu organisieren. Auch der Arbeitsschutz (Sicherheit und Gesundheitsschutz) liegt hierbei in Ihrer Verantwortung als Bauherr oder als Bauherrin.
Bereits bei der Planung werden die Weichen für die Baustellensicherheit gestellt.
Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, mindestens ein geeigneter Koordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Die BaustellV hat zum Ziel, durch organisatorische Maßnahmen und technische Arbeitsschutzvorkehrungen die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern.
Übrigens: Bereits seit 1998 sind die Anforderungen der BaustellV bei Bauvorhaben in Deutschland verbindlich umzusetzen.
Konkret verlangt die BaustellV:
Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan), bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage