Alles aus einer Hand:
Für exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Lösungen verbinden wir Leistungen aus Arbeitsschutz, Sicherheit und Arbeitswelten.
Sicherheitstechnische Betreuung
Eine formgerechte Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist für uns selbstverständlich.
Wir unterstützen Sie von Anfang an: praxisnah, unkompliziert und zuverlässig.
Sie haben einen unabhängigen, erfahrenen Partner an Ihrer Seite
Sie erhalten alle Dienstleistungen aus einer Hand
Die DGUV Vorschrift 2 gilt für alle bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) versicherten Unternehmen.
Sie ist die Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die jährliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert.
Die Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Baustein im Arbeitsschutz und hat die Aufgabe die Arbeitsstätten, -bedingungen und Maschinen möglichst gefahr- und unfallfrei zu gestalten. Die Schaffung idealer Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter steht dabei im Fokus
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Pflichten der Arbeitgeber und definiert die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zum Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Der Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen und ihm die in §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes genannten Aufgaben übertragen.
Darüber hinaus werden in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV Vorschrift 2) konkrete Anforderungen und Tätigkeitsfelder zur sicherheitstechnischen Betreuung beschrieben.
Unsere Leistungen
· Beratungen zu Themen der Arbeitssicherheit außerhalb des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV V2 Vorschrift
· Beratung bei betrieblichen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation wie Neubau, Umbau, Einführung von neuen Geräten, Maschinen und Stoffen
· Beratung zur Auswahl, Substitution, Verwendung, Umgang, Lagerung von gefährlichen
Stoffen nach Gefahrstoffverordnungen
· Erstellen eines Gefahrstoffkatasters
· Gefährdungsbeurteilungen
· Prüfen der Substitution
· Erstellen von Betriebsanweisungen
· Unterweisung der Beschäftigten
· Coaching der Mitarbeiter